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   OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 4 U 64/12   

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OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 4 U 64/12 (https://dejure.org/2014,4769)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.03.2014 - 4 U 64/12 (https://dejure.org/2014,4769)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. März 2014 - 4 U 64/12 (https://dejure.org/2014,4769)
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 10.12.2013 - XI ZR 508/12

    Vollfinanzierter Wohnungskaufvertrag: Prozessführungsbefugnis für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 4 U 64/12
    Eine Vollfinanzierung vergrößert indessen in erster Linie nur das eigene Ausfallrisiko der Bank (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2013 - XI ZR 508/12 - Rdnr. 27).

    Das Vorbringen im Schriftsatz vom 28. Mai 2013 (dort S. 6), die R... A... GmbH habe die "streitgegenständliche Wohnung (...) für weniger als die Hälfte" erworben, genügt schon deshalb nicht zur Begründung einer sittenwidrigen Überteuerung der Wohnung, weil es darauf, ob der Verkäufer das Wohnungseigentum zuvor zu einem Preis erworben hatte, der noch unter dem behaupteten Verkehrswert lag, nicht ankommt (BGH, Urteil vom 10. Dezember 2013 - XI ZR 508/12 - Rdnr. 23).

    Entscheidend für die Bestimmung des Missverhältnisses sind allein die objektiven Wertverhältnisse (st. Rspr. des BGH, siehe nur Urteile vom 10. Dezember 2013 - XI ZR 508/12 - Rdnr. 23, vom 30. März 1984 - V ZR 61/83 - Rdnr. 10, und vom 22. Dezember 1999 - VIII 111/99 - Rdnr. 8 ff.), zu denen sich der Kläger (auch) in jenem Schriftsatz nicht verhält.

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 4 U 64/12
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe nur Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04) - und des Senats - wird der im Rahmen von Bauherren-, Bauträger- oder Erwerbermodellen auftretende Vermittler als Erfüllungsgehilfe im Pflichtenkreis der in den Vertrieb nicht eingeschalteten Bank nur insoweit tätig, als sein Verhalten den Bereich der Anbahnung des Kreditvertrages betrifft.

    aa) Eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe nur Urteile vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 - und vom 15. März 2005 - XI ZR 135/04), wenn sonstige einen Wissensvorsprung begründende Umstände nicht vorliegen, nur ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn es - bedingt durch eine versteckte Innenprovision oder aus anderen Gründen - zu einer so wesentlichen Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert kommt, dass die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss.

    bb) Ein die Aufklärungspflicht auslösender konkreter Wissensvorsprung der Beklagten lässt sich auch unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 - entwickelten Kriterien nicht begründen.

  • BGH, 01.03.2012 - III ZR 83/11

    Widerruf des Verbrauchervertrages: Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 4 U 64/12
    aa) Die in der Vertragsurkunde enthaltene Widerrufsbelehrung ist - entgegen der weiterhin von der Beklagten vertretenen Auffassung - hinsichtlich des Beginns der Frist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe nur Urteile des BGH vom 1. März 2012 - III ZR 83/11 -, vom 1. Dezember 2010 - VIII ZR 82/10 - und vom 9. Dezember 2009 - VIII ZR 219/08 -), der der Senat folgt (Urteil vom 17. Oktober 2012 - 4 U 194/11), unzureichend.

    59 (1) Der Bundesgerichtshof hat wiederholt (zuletzt mit Urteilen vom 12. Dezember 2013 - III ZR 124/13 - Rdnr. 20, vom 1. März 2012 - III ZR 83/11 - und vom 19. Juli 2012 - III ZR 252/11 -) ausgeführt, dass sich ein Unternehmer auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV von vornherein nur dann berufen kann, wenn er gegenüber dem Verbraucher ein Formular verwendet hat, das dem Muster der Anlage 2 zu § 14 Abs. 1 BGB-InfoV in der jeweils maßgeblichen Fassung sowohl inhaltlich als auch in der äußeren Gestaltung vollständig entspricht.

    Das gilt, wie der Bundesgerichtshof in seinem am 1. März 2012 ergangenen Urteil (- III ZR 83/11 - Rdnr. 17, ebenso bereits im Urteil vom 28. Juni 2011 - XI ZR 349/10 - Rdnr. 39), betont, unabhängig von dem konkreten Umfang der von dem Unternehmer vorgenommenen Änderung, zumal sich schon mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen des Musters keine verallgemeinerungsfähige bestimmte Grenze ziehen lasse, bei deren Einhaltung eine Schutzwirkung noch gelten und ab deren Überschreitung sie bereits entfallen soll.

  • KG, 16.05.2012 - 24 U 103/10

    Finanzierter Eigentumswohnungskauf zu Kapitalanlagezwecken:

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 4 U 64/12
    In diesem Fall müsste sich ihr Verhalten von seiner Bedeutung her als einem Makler gleichwertig darstellen (ebenso KG Berlin, Urteil vom 16. Mai 2012 - 24 U 103/10 - Rdnr. 96).

    Der Kläger bezieht sich in seinem weiteren Sachvortrag auf eine Aussage des Mitarbeiters der Beklagten A... B..., der im Verfahren 24 U 103/10 des Kammergerichts Berlin indes - nach dem Sachvortrag des Klägers sowie ausweislich des in Juris veröffentlichten Urteils vom 16. Mai 2012 - nur bestätigt hat, dass es "im Jahr 200 6 " (Unterstreichung durch den Senat) Beschwerden gegeben habe.

  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 4 U 64/12
    Da sie eine entsprechende Belehrung erteilt hat, musste diese jedenfalls ordnungsgemäß sein, um dem Schutzzweck der §§ 355, 358 BGB Rechnung zu tragen (BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 - XI ZR 156/08 - Rdnr. 17).
  • BGH, 02.07.2004 - V ZR 213/03

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages; Verfahren zur Ermittlung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 4 U 64/12
    Die klägerische Berechnung des Ertragswerts berücksichtigt überdies nicht die in der Wertermittlungsverordnung (WertV) enthaltenen, allgemein anerkannten Grundsätze (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juli 2004 - V ZR 213/03) für die Ermittlung des Verkehrswertes nach der Ertragswertmethode.
  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 135/04

    Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages im Rahmen eines Steuersparmodells

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 4 U 64/12
    aa) Eine Aufklärungspflicht der Bank über die Unangemessenheit des Kaufpreises ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe nur Urteile vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04 - und vom 15. März 2005 - XI ZR 135/04), wenn sonstige einen Wissensvorsprung begründende Umstände nicht vorliegen, nur ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn es - bedingt durch eine versteckte Innenprovision oder aus anderen Gründen - zu einer so wesentlichen Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert kommt, dass die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss.
  • BGH, 27.06.2013 - III ZR 143/12

    Streitwertbemessung: Berücksichtigung von als Zinsen geltend gemachtem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 4 U 64/12
    Die Frage des Annahmeverzuges ist lediglich ein rechtlich unselbständiges Element der umstrittenen Leistungsverpflichtung und deshalb mit dieser wirtschaftlich identisch (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2013 - III ZR 143/12 - Rdnr. 10); gleiches hat für die Freigabe der für das Darlehen gewährten Sicherheiten zu gelten.
  • BGH, 23.10.2007 - XI ZR 167/05

    Zur widerleglichen Vermutung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 4 U 64/12
    Schlüssiger Vortrag zur Kenntnis der finanzierenden Bank ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (siehe nur Urteil vom 23. Oktober 2007 XI ZR 167/05) auch im Lichte der neueren Rechtsprechung zu Beweiserleichterungen im Falle eines institutionalisierten Zusammenwirkens der finanzierenden Bank mit dem Verkäufer oder Vertreiber des Objekts (dazu unten bb) erforderlich, denn die sittenwidrige Überteuerung des Kaufpreises eines finanzierten Objekts führt für sich genommen auch in einem solchen Fall nicht zu der widerleglichen Vermutung, die finanzierende Bank habe von der sittenwidrigen Überteuerung des Kaufpreises Kenntnis gehabt.
  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 32/99

    Zum Gerichtsstand bei der Rückabwicklung von Realkreditverträgen im Sinne des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2014 - 4 U 64/12
    77 Der Gesetzgeber sah sich aufgrund der sogenannten Heiniger-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 13. Dezember 2001 und dem daraufhin ergangenen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. April 2002 (XI ZR 32/99) zu einer Neuregelung der Widerruflichkeit von Immobiliardarlehensverträgen veranlasst.
  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

  • BGH, 05.05.1992 - XI ZR 242/91

    Einwendungsdurchgriff bei Verbindung von Kauf- und Finanzierungsgeschäft zu

  • OLG Saarbrücken, 04.07.2013 - 4 U 65/12

    Haftung bei Verkehrsunfall: Zusammenstoß eines Lkw mit einem aus einem Feldweg

  • BGH, 30.03.1984 - V ZR 61/83

    Voraussetzungen des Wuchertatbestandes - Voraussetzungen einer gemischten

  • LG Berlin, 18.02.2011 - 4 O 476/09

    Sittenwidrige Überteuerung bei Cah-Back-Geschäften; keine

  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10

    Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

  • BGH, 09.12.2009 - VIII ZR 219/08

    Zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

  • BGH, 12.12.2013 - III ZR 124/13

    Vergütungsanspruch eines Versicherungsvertreters gegen einen Kunden für die

  • BGH, 19.07.2012 - III ZR 252/11

    Widerruf eines Teilzahlungsgeschäfts über Maklerleistungen: Bemessung des

  • BGH, 09.05.2006 - XI ZR 119/05

    Überprüfung des Kausalzusammenhangs zwischen Haustürsituation und Abschluss des

  • OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 4 U 194/11

    Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen: Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

  • BGH, 22.01.2008 - XI ZR 6/06

    Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank

  • BGH, 18.11.2008 - XI ZR 157/07

    Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank im Rahmen von steuersparenden

  • KG, 31.05.2012 - 12 U 218/10

    Bankenhaftung bei finanziertem Immobilienkauf - Falschangaben eines Vermittlers

  • OLG Brandenburg, 01.06.2016 - 4 U 125/15

    Widerruf eines Darlehensvertrags: Schutzwirkung der Musterbelehrung bei Eingriff

    Damit fehlt, wie der Senat für eine identische Widerrufsbelehrung bereits mit Urteil vom 19. März 2014 (4 U 64/12) ausgesprochen hat, diejenige vollständige inhaltliche und äußere Übereinstimmung, an die die Fiktionswirkung des § 14 Absatz 1 BGB-InfoV anknüpft; darauf, welchen konkreten Umfang die vorgenommenen Änderungen haben, kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht an.
  • BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 873/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Die Oberlandesgerichte Brandenburg (Urteil vom 19. März 2014 - 4 U 64/12 -, juris, Rn. 61 f.), München (Urteil vom 21. Oktober 2013 - 19 U 1208/13 -, juris, Rn. 40) und Köln (Urteil vom 23. Januar 2013 - 13 U 217/11 -, juris, Rn. 23 f.) ließen daran jedoch die Gesetzlichkeitsfiktion des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV a.F. scheitern.
  • OLG Brandenburg, 20.01.2016 - 4 U 79/15

    Darlehensvertrag: Verwirkung eines Widerrufsrechts bei Unwirksamkeit der

    bb) Damit fehlt die vollständige inhaltliche und äußere Übereinstimmung, an die die Fiktionswirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV anknüpft; darauf, welchen konkreten Umfang die vorgenommenen Änderungen haben, kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats (Urteile vom 17. Dezember 2012 - 4 U 194/11 - und vom 19. März 2014 - 4 U 64/12 - ) - auch dies war Gegenstand der Erörterung im Verhandlungstermin vom 9. Dezember 2015 - nicht an.
  • OLG Brandenburg, 11.01.2017 - 4 U 110/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Verwirkung eines Widerrufsrechts; Rechtsfolgen nach

    Dem Darlehensangebot war folgende Widerrufsbelehrung beigefügt, die derjenigen entspricht, die dem Urteil des Senats vom 19.03.2014 - 4 U 64/12 - dort Rn. 53 ff. - sowie vom 01.06.2016 - 4 U 125/15- zugrunde lag:.
  • OLG Hamm, 10.02.2016 - 31 U 41/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss eines Darlehensvertrages

    Dies gilt entsprechend, wird für die Belehrung das Muster nach Anlage 2 der § 14 BGB-InfoV verwendet (vgl. BGH, WM 2011, 1799 ff., Rn. 39; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19. März 2014 - 4 U 64/12, zitiert bei juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 29. Dezember 2011 - 6 U 79/11, zitiert bei juris; KG, BKR 2015, 109 ff.).
  • OLG Brandenburg, 08.02.2017 - 4 U 190/15

    Immobilienfinanzierung, fehlerhafte Widerrufsbelehrung, späte Ausübung des

    bb) Damit fehlt die vollständige inhaltliche und äußere Übereinstimmung, an die die Fiktionswirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV anknüpft; darauf, welchen konkreten Umfang die vorgenommenen Änderungen haben, kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats (siehe nur Urteile vom 17. Dezember 2012 - 4 U 194/11 -, vom 19. März 2014 - 4 U 64/12 - und vom 1. Juni 2016 - 4 U 125/15) nicht an; insoweit verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Erwägungen in den vorgenannten Entscheidungen.
  • OLG Brandenburg, 29.12.2016 - 4 U 89/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit eines Widerrufs; Voraussetzungen der

    bb) Damit fehlt die vollständige inhaltliche und äußere Übereinstimmung, an die die Fiktionswirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV anknüpft; darauf, welchen konkreten Umfang die vorgenommenen Änderungen haben, kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats (siehe nur Urteile vom 17. Dezember 2012 - 4 U 194/11 -, vom 19. März 2014 - 4 U 64/12 - und vom 1. Juni 2016 - 4 U 125/15) nicht an; insoweit verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Erwägungen in den vorgenannten Entscheidungen.
  • LG Potsdam, 24.06.2015 - 8 O 14/14
    Es ist nicht statthaft, diese beiden unterschiedlichen Rechtsfiguren miteinander zu vermengen oder gleichzusetzen (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19.03.2014, 4 U 64/12 - Rdnr. 84; Landgericht Berlin, Urteil vom 18. Februar 2011 - 4 O 476/09 - Rdnr. 38).

    Dieses gilt unabhängig von dem konkreten Umfang der von dem Unternehmer vorgenommenen - sowohl - den Inhalt als auch die äußere Gestaltung betreffenden - Änderung, zumal sich schon mit Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit möglicher individueller Veränderungen des Musters keine verallgemeinerungsfähige bestimmte Grenze ziehen lässt, bei deren Einhaltung eine Schutzwirkung noch gelten und ab deren Überschreitung sie bereits entfallen soll (vgl. OLG Brandenburg vom 19.03.2014, 4 U 64/12, zitiert nach juris, dort Rn 58f; sowie vom 17.10.2012, 4 U 194/11; vgl. auch BGH Urteil vom 01.03.2012 - III ZR 83/11).

    Auch wenn kein verbundenes Geschäft vorlag, die Beklagte aber dennoch eine entsprechende Belehrung erteilt, musste diese jedenfalls den vorstehend dargestellten Anforderungen entsprechen, um dem vorbezeichneten Schutzzweck Rechnung zu tragen (BGH Urteil vom 23.06.2009 - XI ZR 156/08; OLG Brandenburg Urteil vom 19.03.2014 - 4 U 64/12).

  • OLG Brandenburg, 01.06.2016 - 4 U 182/14

    Verbraucherdarlehensvertrag: Anspruch auf Rückzahlung der

    bb) Damit fehlt die vollständige inhaltliche und äußere Übereinstimmung, an die die Fiktionswirkung des § 14 Abs. 1 BGB-InfoV anknüpft; darauf, welchen konkreten Umfang die vorgenommenen Änderungen haben, kommt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Senats (Urteile vom 17. Dezember 2012 - 4 U 194/11 - und vom 19. März 2014 - 4 U 64/12 - ) nicht an.
  • OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 81/15

    Widerruf eines Darlehensvertrags: Verwirkung bei Erklärung des Widerrufs acht

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Willenserklärung durch die Haustürsituation als solche mitbestimmt war, trägt der Darlehensnehmer (vgl. nur: Brandenburgisches Oberlandesgericht Urteil vom 19. März 2014 - 4 U 64/12 - Rn. 40, juris).
  • LG Potsdam, 11.11.2015 - 8 O 305/14

    Widerrufsbelehrung in Darlehensvertrag der DKB ist unwirksam

  • OLG Brandenburg, 26.04.2019 - 4 U 63/18

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • LG Potsdam, 13.05.2015 - 8 O 190/14
  • LG Potsdam, 11.09.2015 - 6 O 386/14
  • OLG Karlsruhe, 13.10.2017 - 9 W 14/17

    Streitwert einer negativen Feststellungsklage nach Widerruf eines

  • OLG Brandenburg, 31.05.2017 - 4 U 67/16

    Bankenhaftung bei finanziertem Immobilienerwerb zur Kapitalanlage:

  • OLG Brandenburg, 19.06.2019 - 4 U 33/18

    Bürgschaft für Forderungen aus einer Finanzierungsvereinbarung

  • LG Potsdam, 17.06.2015 - 8 O 195/14
  • LG Potsdam, 20.07.2016 - 8 O 120/15
  • OLG Köln, 18.11.2014 - 13 W 50/14

    Streitwert einer Klage auf Feststellung, dass ein Darlehen infolge des Widerrufs

  • LG Potsdam, 27.05.2015 - 8 O 263/14
  • LG Dortmund, 22.09.2017 - 3 O 430/14
  • LG Berlin, 02.09.2016 - 4 O 150/15
  • LG Mönchengladbach, 07.01.2015 - 2 S 227/14

    Kein Anspruch auf Beitragsrückzahlung von Versicherungsbeiträgen nach wirksamem

  • LG Hamburg, 30.12.2015 - 318 O 261/15

    Wirksamkeit des Widerrufs des Darlehensvertrages, Ordnungsgemäßheit der

  • LG Cottbus, 15.10.2015 - 2 O 153/14

    Umwandlung dreier Alt-Verbraucherdarlehensverträge in

  • OLG Bamberg, 04.05.2016 - 1 U 161/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung in einem Darlehensvertrag

  • LG Dresden, 01.10.2015 - 9 O 1056/15
  • LG Mönchengladbach, 05.06.2014 - 10 O 229/13

    Rückabwicklung von Kreditverträgen wegen Widerrufs i.R.d. Widerrufsrechts

  • LG Potsdam, 01.04.2016 - 8 O 97/15
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